FAHRSCHULE BISMARK
93057 Regensburg,
Isarstr. 17a - 93107 Thalmassing, Wolkeringer Str. 10
Mobile +49 151 11 977
468
E-Mail
braydo-bismark@t-online.de
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder, Moped , Mokick mit Hilfsmotor
- maximal 25 km/h bbH
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung
- Theoretische und praktische Ausbildung
- nur theoretische Prüfung
Führerscheinklasse AM bereits mit 15 Jahre
Folgende Fahrzeuge dürfen gefahren werden
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Für alle Fahrzeugarten gilt:
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cbm bei Verbrennungsmotoren
- Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren (keine Fremdzündung) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen
(ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen).
Mindestalter:
Eingeschlossene Klassen:
Bemerkung:
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Führerscheinklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 cbm
- Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3Nachtfahrten a 45 Min.
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Bonus beim stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, hat beim
Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:
- keine Theorieprüfung, nur prakt. Prüfung
- keine Sonderfahrten
Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und
die Klasse A2 erwerben möchte, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen
- die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
- eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
Wer von A1 direkt nach A aufsteigt, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen
- die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
- eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
Führerscheinklasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt und 3Nachtfahrt a 45 Min.
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Bonus beim stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, hat beim
Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:
- keine Theorieprüfung, nur prakt. Prüfung
- keine Sonderfahrten
Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und
die Klasse A erwerben möchte, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen
- die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
- eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
Führerscheinklasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
- Leistung mehr als 15 kW
Mindestalter
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt und 3Nachtfahrt a 45 Min.
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Führerscheinklasse B196
Seit 1.1.2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer
speziellen Fahrerschulung, die Berechtigung der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern auszuweiten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und
umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Fahrerschulung
- mindestens 4 klassenspezifische Theorieunterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten
- mindestens 5 fahrpraktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten
- keine Theorie und Praxisprüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 cbm
- Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Bemerkung
- Die Schlüsselzahl B 196 berechtigt nur zum Führen von Kleinkrafträder in Deutschland